AGB

Allgemeine  Geschäftsbedingungen

der Wallner Holzfachmarkt GmbH

1) Allgemeines

  1. Diese nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die zwischen dem Besteller, Käufer oder Auftraggeber und unserem Unternehmen hinsichtlich unserer Ware und/oder Leistungen, insbesondere Kaufverträge, Werkverträge oder sonstige in Auftrag gegebenen Leistungen abgeschlossen werden. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.

2) Vertragsabschluss außerhalb des Fernabsatzes/Kostenvoranschläge/Allgemeines zum Vertragsabschluss

  • Mündliche Mitteilungen von unserer Seite – auch auf Anfrage des Kunden – sind freibleibend, und zwar auch dann, wenn darin Preise, Termine und sonstige technische Spezifikationen mitgeteilt werden.
  • Der Vertragsabschluss kommt mit der an den Kunden übermittelten Auftragsbestätigung von uns, oder bei deren  Fehlen, mit der Durchführung  der Lieferung an den Kunden zustande. Der Vertrag kommt jedenfalls auch ohne Übermittlung einer Auftragsbestätigung zustande, wenn der Kunde das Angebot von uns schriftlich annimmt oder die schriftliche Auftragsvorlage von uns unterfertigt.
  • Weicht die vom Kunden unterfertigte Auftragsbestätigung von seiner Bestellung ab, so gilt im Zweifel die Auftragsbestätigung, sofern es sich bei dem Kunden nicht um einen Verbraucher handelt. Gegenüber einem Verbraucher kommt diesfalls kein Vertrag zustande.
  • Unsere Kostenvoranschläge sind nur verbindlich, wenn sie speziell für einen Kunden erstellt wurden und schriftlich abgegeben wurden. Weiters sind unsere schriftlichen Kostenvoranschläge entgeltlich, wenn diese vom Kunden gewünschte Detailplanungen umfassen. Dieses Entgelt wird bei Auftragserteilung von der Auftragssumme in Abzug gebracht. An diese Kostenvoranschläge sind wir 30 Tage ab Abgabedatum  gebunden.
  • Angebote und Kostenvoranschläge werden nach bestem Fachwissen erstattet; auf auftragsspezifische Umstände, die  außerhalb  der  Erkennbarkeit unseres Unternehmens liegen, kann kein Bedacht genommen werden. Sollte sich bei Auftragsdurchführung die Notwendigkeit weiterer Arbeiten bzw. Kostenerhöhungen ergeben, so wird unser Unternehmen den Kunden unverzüglich verständigen. Sollte der Kunde binnen einer Woche keine Entscheidung betreffend die Fortsetzung der unterbrochenen Arbeiten treffen bzw. die Kostensteigerung nicht akzeptieren, behalten wir uns vor, die erbrachte Teilleistung in Rechnung zu stellen und vom Vertrag zurückzutreten.
  • Unwesentliche, zumutbare Abweichungen in den Abmessungen und Ausführungen (Farbe, Struktur usw.) insbesondere bei Nachbestellungen, bleiben – unabhängig von der Art des Vertragsabschlusses – vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien liegen und üblich sind. Als sachlich gerechtfertigt gelten insbesondere werkstoffbedingte Veränderungen, z.B. bei Maßen, Farben, Holz- und Furnierbild, Maserung und Struktur u. ä.

3) Preise und Zahlungsbedingungen

  • Unsere Angebote stehen allen Kunden mit einem Wohnsitz bzw. Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union offen. Eine Zustellung von Waren bieten wir jedoch ausschließlich in Österreich und Deutschland an.
  • Sofern sich aus unserer Produktbeschreibung nichts anderes ergibt, handelt es sich bei den angegebenen Preisen um Gesamtpreise, die die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten werden in der jeweiligen Produktbeschreibung gesondert angegeben.
  • Grundsätzlich gelten alle Waren als ohne Montage bestellt. Eine in Auftrag gegebene Montage wird, wenn nichts anderes vereinbart wurde, nach Regiestunden gegen Nachweis berechnet.
  • Der Kaufpreis wird fällig, nachdem die Ware geliefert und in Rechnung gestellt wurde. In diesem Fall ist der Kaufpreis innerhalb von 10 Tagen ab Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
  • Bei Vertragsabschlüssen sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, 30% der Auftragssumme bei Erhalt der Auftragsbestätigung fällig; eine allfällig zugesagte Lieferfrist beginnt erst mit dem Auszahlungstag zu laufen. Der Rest ist fällig nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug, sofern nichts anderes vereinbart ist.
  • Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Verzuges die  zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen, soweit diese in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen sowie Verzugszinsen in Höhe von 8% p.a. zu bezahlen. Die gesetzlichen Verzugszinsen für Unternehmer bleiben davon unberührt.
  • Kommt der Kunde seinen Zahlungen nicht nach, stellt er seine Zahlungen ein oder wird über sein Vermögen der Konkurs oder Ausgleich eröffnet, so wird die gesamte Restschuld fällig. Bei Verbrauchergeschäften gilt dies nur, wenn wir selbst unsere Leistungen bereits erbracht haben, zumindest eine rückständige Leistung des Kunden seit mindestens 6 Wochen fällig ist sowie wir den Kunden unter Androhung

des Terminverlustes und unter Setzung einer Nachfrist von mindestens 2 Wochen erfolglos gemahnt haben.

4) Reparaturen

  • Schulden wir nach dem Inhalt des Vertrages die Reparatur einer Sache des Kunden, so gilt hierfür folgendes:
  • Wir erbringen unsere Leistungen nach unserer Wahl in eigener Person oder durch qualifiziertes, von uns ausgewähltes Personal. Dabei können wir uns auch der Leistungen Dritter (Subunternehmer) bedienen, die in unserem Auftrag tätig werden. Sofern sich aus unserer Leistungsbeschreibung nichts anderes ergibt, hat der Kunde keinen Anspruch auf Auswahl einer bestimmten Person zur Durchführung der gewünschten Dienstleistung.
  • Der Kunde hat uns alle für die Reparatur der Sache erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen, sofern deren Beschaffung nach dem Inhalt des Vertrages nicht in den Pflichtenkreis von uns fällt. Insbesondere hat der Kunde uns eine umfassende Fehlerbeschreibung zu übermitteln und uns sämtliche Umstände mitzuteilen, die ursächlich für den festgestellten Fehler sein können.
  • Sofern nicht anders vereinbart, hat der Kunde die zu reparierende Sache auf eigene Kosten und Gefahr an unseren Sitz zu versenden. Über offensichtliche Transportschäden werden wir den Kunden unverzüglich informieren, damit dieser seine ggf. gegenüber dem Transporteur bestehenden Rechte geltend machen kann. Die Rücksendung der Sache erfolgt auf Kosten des Kunden. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Sache geht mit der Übergabe der Sache an eine geeignete Transportperson an unserem Geschäftssitz auf den Kunden über. Auf Wunsch des Kunden werden wir für die Sache eine Transportversicherung abschließen.
  • Diese Bestimmungen beschränken nicht die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Kunden im Falle des Kaufs bzw. Bestellung einer Ware von uns.
  • Für Mängel der erbrauchten Reparatur haften wir nach den Vorschriften der gesetzlichen  Gewährleistung.
  • Unser Unternehmen hat den Kunden auf die Unwirtschaftlichkeit einer Reparatur dann aufmerksam zu machen, wenn der Kunde nicht ausdrücklich auf Wiederherstellung um jeden Preis besteht. Erweist sich erst im Zuge der Durchführung der Reparatur und ohne dass dies für uns aufgrund unseres Fachwissens bei Vertragsabschluss erkennbar war, dass die Sache zur Wiederherstellung ungeeignet ist, so haben wir dies dem Kunden unverzüglich mitzuteilen. Der Kunde hat in diesem Fall die bis dahin aufgelaufenen Kosten zu bezahlen.

5) Eigentumsvorbehalt

  • Gegenüber dem Kunden behalten wir uns bis zur vollständigen Bezahlung des geschuldeten Kaufpreises das Eigentum an der gelieferten Ware / dem gelieferten Werk vor.

6) Gewährleistung

  • Bei Vorliegen von Mängeln gelten die Vorschriften der gesetzlichen Gewährleistung. Unser Unternehmen haftet dafür, dass die Ware zusätzlich zu den vertraglich vereinbarten Eigenschaften die objektiv erforderlichen Eigenschaften hat. Dies gilt nicht, soweit der Verbraucher bei Vertragsabschluss der Abweichung eines bestimmten Merkmals von den objektiv erforderlichen Eigenschaften ausdrücklich und gesondert zustimmt, was er durch seine Bestellung tut, nachdem er von dieser Abweichung bei der Produktbeschreibung eigens in Kenntnis gesetzt wurde.
  • Handelt der Kunde als Verbraucher, so wird er gebeten, angelieferte Waren mit offensichtlichen Transportschäden bei dem Zusteller zu reklamieren und uns hiervon in Kenntnis zu setzen. Kommt der Kunde dem nicht nach, hat dies keinerlei Auswirkungen auf seine gesetzlichen oder vertraglichen Gewährleistungsansprüche.
  • Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass seinerseits möglicherweise Wartungsarbeiten durchzuführen sind, insbesondere Beschläge und  gängige Bauteile sind zu kontrollieren und evtl. zu ölen oder zu fetten, Abdichtungsfugen sind regelmäßig zu kontrollieren, Außenanstriche (z.B. Fenster) sind jeweils nach Lack- oder Lasurart und Witterungseinfluss nachzubehandeln. Diese Arbeiten  gehören nicht zum Auftragsumfang, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart. Unterlassene Wartungsarbeiten können die Lebensdauer und Funktionstüchtigkeit der Bauteile beeinträchtigen, ohne dass hierfür Mängelansprüche gegen den Auftragnehmer entstehen.

7) Besondere Bedingungen für die Verarbeitung von Waren nach bestimmten Vorgaben des Kunden

  • Schuldet unser Unternehmen nach dem Inhalt des Vertrages neben der Warenlieferung auch die Herstellung / Verarbeitung der Ware  nach bestimmten Vorgaben des Kunden, hat der Kunde uns alle für die Verarbeitung erforderlichen Inhalte wie Texte, Bilder, oder Grafiken in den von uns vorgegebenen Dateiformaten, Formatierungen, Bild- und Dateigrößen zur Verfügung zu stellen und uns die hierfür

erforderlichen Nutzungsrechte einzuräumen. Für die Beschaffung und den Rechteerwerb an diesen Inhalten ist allein der Kunde verantwortlich.

  • Schuldet unser Unternehmen nach dem Inhalt des Vertrages neben der Warenlieferung auch die Herstellung und die Planung und / oder design der Ware, so unterliegen sowohl Pläne, Zeichnungen etc. als auch die hergestellte Ware selbst dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes und sämtlichen Bestimmungen des gewerblichen Rechtschutzes. Jegliche Verwertung, Nutzung und Bearbeitung der Pläne und Zeichnungen sowie eine Nach- oder Abbildung der Ware ohne unserer Zustimmung ist dem (potentiellen) Kunden schon auf Grund des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet.

8) Besondere Bedingungen für Montage-/Einbauleistungen

  • Schuldet unser Unternehmen nach dem Inhalt des Vertrages neben der Warenlieferung auch die Herstellung, Montage bzw. den Einbau der Ware beim Kunden sowie ggf. entsprechende Vorbereitungsmaßnahmen (z.B. Aufmaß), so gilt hierfür folgendes:
  • Unser Unternehmen erbringt seine Leistungen nach seiner Wahl in eigener Person oder durch qualifiziertes, von ihm ausgewähltes Personal. Dabei kann sich unser Unternehmen auch der Leistungen Dritter (Subunternehmen) bedienen, die in seinem Auftrag tätig werden. Sofern sich aus unserer Leistungsbeschreibung nichts anderes ergibt, hat der Kunde keinen Anspruch auf Auswahl einer bestimmten Person zur Durchführung der gewünschten Dienstleistung.
  • Der Kunde hat uns die für die Erbringung der geschuldeten Dienstleistung erforderlichen Informationen vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen, sofern deren Beschaffung nach dem Inhalt des Vertrages nicht in den Pflichtenkreis unseres Unternehmens fällt.
  • Unser Unternehmen wird sich nach Vertragsabschluss mit dem Kunden in Verbindung setzen, um mit diesem einen Termin für die geschuldete Leistung zu vereinbaren. Der Kunde trägt dafür Sorge, dass wir bzw. das von uns beauftragte Personal zum vereinbarten Termin Zugang zu den betreffenden Einrichtungen des Kunden hat.
  • Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der hergestellten und gelieferten Ware geht erst mit der Beendigung der Montagearbeiten und der Übergabe an den Kunden auf den Kunden über.

9) Haftung

Unser Unternehmen haftet dem Kunden aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen Ansprüchen auf Schadenersatz wie folgt:

  • Unser Unternehmen haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt

bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,

bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder Gesundheit.

  • Verletzen wir  fahrlässig  eine Vertragspflicht,  ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  • im Übrigen ist eine Haftung von unserer Seite ausgeschlossen.
  • Werden vom Kunden Pläne beigestellt oder Maßangeben gemacht, so haftet er für deren Richtigkeit, sofern nicht ihre Unrichtigkeit offenkundig ist oder sofern nicht Naturmaß vereinbart worden ist. Erweist sich ein Plan, eine Maßangabe oder Anweisung des Kunden als unrichtig, so hat unser Unternehmen den Kunden davon sofort zu verständigen und ihn um entsprechende Weisung innerhalb angemessener Frist zu ersuchen. Die bis dahin aufgelaufenen Kosten treffen den Kunden. Langt die Weisung nicht in angemessener Frist ein, so treffen den Kunden die Verzugsfolgen.

10) Mitwirkungspflicht

  1. Erforderliche Bewilligungen Dritter, Meldungen an Behörden, Einholung von Genehmigungen hat der Kunde (Auftraggeber) fristgerecht und eigenverantwortlich sowie auf seine Kosten zu veranlassen. Weiters hat der Kunde zu überprüfen, ob die zu liefernde Ware oder durchzuführende Leistung konform mit den jeweils anzuwendenden rechtlichen Bestimmungen geht.
  1. Unterbleibt eine entsprechende Überprüfung bzw. die Einholung von erforderlichen Bewilligungen durch den Kunden, so haftet unser Unternehmen nicht für die sich daraus ergebende Schäden oder Verzögerungen in der Ausführung und ist überdies berechtigt, die aus der durch den Kunden verschuldeten Verzögerung entstehende Zusatzaufwendungen und -kosten bei diesem einzufordern. Sofern der Kunde Verbraucher ist, bleibt die Anwendbarkeit der Bestimmung des § 1168a ABGB davon unberührt.
  1. Der Kunde hat im Fall beauftragter Montage dafür Sorge zu tragen, dass am vereinbarten Liefer- bzw. Montagetag die jeweilige Montagestelle frei zugänglich ist, widrigenfalls unser Unternehmen berechtigt ist, allfällige Zusatzaufwendungen und – kosten vom Kunden zu fordern.
  1. Eventuell ergänzend erforderliche Maurer-, Zimmerer-, Elektriker- und Malerarbeiten sind vom Kunden grundsätzlich in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten auszuführen.
  1. Bei notwendigen Verankerungen an Wänden und Decken hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass die Untergründe zum Anbohren bzw. Befestigen geeignet sind, widrigenfalls entfällt unsere Haftung für sich daraus ergebende Schäden vollständig.
  1. Für die vertragsmäßige Leistung ist der erforderliche Licht- und Kraftstrom vom Kunden beizustellen.
  1. Der Kunde ist – allenfalls auch unter Hinzuziehung eines dazu bevollmächtigten Dritten – verpflichtet, nach vertragsmäßiger Lieferung bzw. Leistung diese durch Unterfertigung eines Arbeitsblattes zu bestätigen. Sofern der Kunde nicht Verbraucher ist, bestätigt er dadurch die mängelfreie Vertragserfüllung.

11) Datenschutz

  1. Der Kunde (Auftraggeber) erteilt seine Zustimmung, dass die im Auftrag enthaltenen personenbezogenen Daten vom Auftragnehmer automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden.

12) Höhere Gewalt

  1. Unser Unternehmen ist bei Eintritt folgender Ereignisse, die als Ereignisse Höherer Gewalt beurteilt werden, von der termingerechten Vertragserfüllung ganz oder teilweise befreit: Ereignisse, die für uns unvorhersehbar und unabwendbar sind, wie Streik, Brand, Embargos, Aufstand, allgemeiner Mangel an Versorgungsgütern und Transportmitteln, Einschränkungen des Energieverbrauchs, Naturkatastrophen usw.

13) Holzarten

  1. Bautischlerarbeiten sind in Fichte bzw. Tanne oder Kiefer zu verstehen, sofern nicht andere Holzarten vereinbart sind.

14) Stornogebühren

  1. Bei einem Storno des Kunden ist unser Unternehmen berechtigt, unbeschadet der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadenersatz bzw. Verdienstentganges eine Stornogebühr von 10% bzw. bei Sonderanfertigung nach Beginn der Herstellungsarbeiten von 30% der Auftragssumme zu fordern.

15) Verschleißteile

  1. Verschleißteile haben nur die dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende   Lebensdauer.

16) Gerichtsstand

  1. Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  1. Der Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens.
  1. Für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis wird als  Gerichtsstand das zuständige Gericht für den Sitz unseres Unternehmens vereinbart.

17) Rücktrittsrecht

  1. Verbrauchern mit Wohnsitz in der EU steht ein Rücktrittsrecht für Verträge zu, wenn der Vertrag bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit des Unternehmers und des Verbrauchers an einem Ort geschlossen wird, der kein Geschäftsraum des Unternehmers ist.
  1. Der Kunde kann innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform vom Vertrag zurücktreten. Die Frist beginnt ab Vertragsabschluss.
  1. Ausschluss bzw. vorzeitiges Erlöschen des Rücktrittsrechts:
    1. das Rücktrittsrecht besteht ferner nicht bei Dienstleistungen, wenn unser Unternehmen aufgrund eines ausdrücklichen Verlangens des Verbrauchers noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Vertragserfüllung begonnen hat,
    1. das  Rücktrittsrecht  besteht  ferner  nicht  bei  Waren,  die  nach

Kundespezifikationen  angefertigt  werden,  oder  eindeutig  auf  die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.

  1. Tritt der Kunde vom Vertrag unter Einhaltung der o.g. Frist zurück, haben wir alle Zahlungen, die wir vom Kunden erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben, oder bis der Kunde den Nachweis erbracht hat, dass die Waren zurückgesandt wurden, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Der Kunde trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Hingegen bei Waren, die wegen ihrer Beschaffenheit üblicherweise nicht auf dem Postweg an uns zurückgesandt werden können (Speditionswaren), haben wir die Waren auf eigene Kosten abzuholen.
  1. Um das Rücktrittsrecht ausüben zu können, muss der Kunde (Auftraggeber) unser Unternehmen mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) seinen Entschluss, vom Vertrag zurückzutreten, informieren. Der Kunde kann dafür das beigefügte Muster-Rücktrittsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Gültig ab Jänner 2024

An

Wallner Holzfachmarkt GmbH Bubendorf 2

3354 Wolfsbach

Rücktrittsformular

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

Bestellt am (*)                                             erhalten am (*)

Auftragsnummer:

Name des/der Verbraucher(s)

Anschrift des/der Verbraucher(s)

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

Datum:

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